Nikotinpflaster
22. Dezember 2009 – 10:21
Nikotinpflaster – Eine Hilfe aus der Abhängigkeit?
Welcher Raucher kennt es nicht: man möchte sein lästiges Laster los werden, aber es will einfach nicht funktionieren. Ein Nikotinpflaster kann dabei helfen, die Entzugserscheinungen zu mildern. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass die Erfolgschancen der zukünftigen Nichtraucher durch ein Nikotinpflaster verdoppeln werden kann. Hierbei müssen die Raucher trotzdem einen Willen zeigen und an sich arbeiten. Ein Nikotinpflaster ersetzt keine Zigarette.
Wie funktioniert das Nikotinpflaster?
Das Nikotinpflaster ist in drei verschiedenen Stärken erhältlich. Es soll in der Zeit von 16 bzw. 24 Stunden 10, 20 oder 30 Zigaretten, die täglich geraucht werden, ersetzten. Das Nikotinpflaster ist somit für Raucher empfehlenswert, die zwischen 10 bis 40 oder mehr Zigaretten am Tag konsumieren.
Das Nikotinpflaster ist in zwei Anwendungsformen erhältlich. Das 16-Stunden-Pflaster hat einen Anteil von 8,3 mg, 16,6 mg und 24,9 mg Nikotin. Das 24-Stunden-Pflaster ist in den Stärken 17,5 mg, 35 mg und 52,5 mg Nikotin erhältlich. Diese geben das Nikotin in 16 oder 24 Stunden langsam an den Körper ab.
Während der ersten 4-6 Wochen wird täglich ein Pflaster (16 oder 24 Stunden) mit der höchsten Dosierung verwendet. Nach dieser Zeit sollte die Dosierung für die nächsten 2-4 Wochen auf die mittlere Stärke reduziert werden. In der letzten Phase wird für 2-4 Wochen die niedrigste Dosierung angewendet.
Das Nikotinpflaster wird täglich auf eine trockene, saubere und unverletzte Stelle auf der Haut aufgeklebt. Dafür eignen sich Partien an Rumpf, Oberarm oder Hüfte. Die Schutzfolie am Pflaster abziehen, aufkleben und 10-20 Sek. fest andrücken.
Worauf muss man achten?
Das Rauchen wären der Zeit ist zu unterlassen, da die Nikotinzufuhr zu hoch werden kann und somit schwere Herz-Kreislauf-Probleme auftreten können. Dies gilt auch für andere Mittel, die Nikotine enthalten (Kautabak, Schnupftabak). Bevor das Nikotinpflaster verwendet wird, sollte man sich über auftretende Risiken und Nebenwirkungen in der Packungsbeilage, beim Arzt oder beim Apotheker informieren.